Landesregierung gefährdet Soziale Beratung von Flüchtlingen im Kreis Kleve

Die GRÜNEN im Kreistag Kleve sehen mit Sorge, dass die schwarz-gelbe Landesregierung den Flüchtlingen die Beratungsgelder kürzt. Eine gelingende Integration wird so erschwert.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG DES KREISES KLEVE
Presemitteilung 21.11.2017

Landesregierung gefährdet Soziale Beratung von Flüchtlingen im Kreis Kleve

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 die finanzielle Förderung der Flüchtlingsberatung in den nordrhein-westfälischen Kommunen und Landeseinrichtungen drastisch gekürzt. Landesweit ist eine Reduzierung der Mittel um 17 Millionen Euro und rund 40 Prozent vorgesehen, wodurch eine weitgehende Zerschlagung der Beratungsstrukturen für Geflüchtete auch im Kreis Kleve droht.

Hierzu erklären Birgitt Höhn Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag des Kreises Kleve und Bruno Jöbkes, Sprecher des Kreisverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die schwarz-gelbe Landesregierung gefährdet mit dem nun vorgelegten Haushaltsentwurf die Soziale Beratung von Flüchtlingen im Kreis Kleve. Bei einer landesweiten Reduzierung der Fördermittel um 40 Prozent sind im Kreis 9,5 Stellen betroffen (Rees -3,5, Geldern -1,5, Kevelaer -0,5, Kalkar -0,5, Kleve -1,5, Weeze -1,5, Emmerich -0,5). Dies ist für uns GRÜNE nicht hinnehmbar.

Die regionale Beratung von Geflüchteten dient der Hilfe bei behördlichen Verfahren und bei der Orientierung in unserem Gemeinwesen. Hier ist der Bedarf weiter enorm hoch, auch wenn der aktuelle Zuzug niedriger ist als in den vergangenen drei Jahren. Auch die Psychosozialen Zentren führen lange Wartelisten. Eine Kürzung ergibt trotz sinkender Zuzugszahlen auch hier keinen Sinn. Die geflüchteten Menschen brauchen nicht weniger Hilfe, sondern mehr Unterstützung und Beratungsangebote für eine gute Integration.
Wir fordern die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf, die Kürzungen im Landtag rückgängig zu machen. Wir GRÜNE im Kreis Kleve setzen uns Seite an Seite mit den Beratungseinrichtungen für deren uneingeschränkten Fortbestand ein.“
__________________________________________________________________________________________