„Bruttowarmmiete“ belastet Familien

Die RP berichtet über den Antrag der Grünen an den Kreistag Kleve, nach dem Düsseldorfer Beispiel eine Bagatellgrenze für Betroffene einführen. Die neuen Mietobergrenzen des Kreises Kleve bringen bei Hartz-IV massive Probleme. Zwangsumzüge von Mietern drohen.


Die vom Kreis festgesetzten Mietzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger sollen überprüft werden. Das fordern die Kreis Klever Sozialverbände ebenso, wie die Kreis Klever Grünen. Zahlen der Emmericher Baugenossenschaft (EBG) stützen den Antrag.
Die EBG hat als gemeinnützige Gesellschaft ihren Immobilienbestand hinsichtlich der Betriebskosten untersucht. "Für Ein- und Zweipersonenhaushalte passen die Werte, auch aufgrund der Verrechnungsmöglichkeiten mit der Kaltmiete, noch gerade eben. Ab einer vierköpfigen Familie ist es kaum noch möglich, preislich angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen", schreibt die EBG auf Anfrage der Kreis Klever Grünen. Man habe im gesamten Bestand keine Vierzimmerwohnung mit monatlichen Betriebskosten unter 120 Euro pro Monat.
Auslöser neue Richtlinien des Kreises Kleve
Auslöser der Debatte ist die im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Anpassung der Richtlinie für den Mietzuschuss für Hartz-IV-Empfänger: Die wird jetzt quasi als Gesamtpauschale gerechnet und nicht mehr in Mietzuschuss und Betriebskostenzuschuss (etwa für Gas und Wasser) aufgesplittet. Der Kreis hatte zur Ermittlung der Mietobergrenzen und demnach zur Feststellung, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft übernommen werden können, bei der Firma "Empirica AG" eine Analyse erstellen lassen, erklärt Kreissprecherin Ruth Keuken. Anhand von 7000 ausgewerteten Wohnungsmieten seien danach neue Mietobergrenzen festgesetzt worden. Denn der Gesetzgeber sehe jetzt eine sogenannte "Bruttowarmmiete" vor, die für den Sozialleistungsempfänger mehr Flexibilität biete. Für die drei Leistungsbestandteile Miete, Nebenkosten und Heizkosten werde künftig nur noch eine Obergrenze festgesetzt, so die Kreissprecherin.
Betroffene Familien können sich angemessene wohnungen nicht mehr leisten
Doch die Flexibilität sehe in der Wirklichkeit so aus, dass sich die Menschen ihre Wohnungen nicht mehr leisten können, weil sie unterm Strich mehr bezahlen müssen, da der Zuschuss deutlich sinke, so die Grünen im Kreis. "Wie man feststellt, bewirken die neuen Obergrenzen für die sogenannte ,angemessene Brutowarmmiete‘ beträchtliche Kürzungen bei den Problemfamilien. Sie betragen zwischen 40 und fast 120 Euro im Monat. In anderen Gemeinden können die Kürzungen bei den Unterkunftskosten bis zu 160 Euro betragen", rechnet Herbert Looschelders vom Verein für Sozialberatung. Birgitt Höhn, Fraktionschefin der Grünen im Kreistag: "Das Schlimme ist doch, dass sich die Betroffenen diese Mehrkosten vom Mund absparen oder die Wohnung aufgeben müssen." Deshalb beantragen die Grünen im Kreis Kleve, nach dem Beispiel der Stadt Düsseldorf eine Bagatellgrenze einzuführen, die verhindern soll, dass ein Umzug aus der bisherigen Wohnung droht, wenn die Obergrenze der zu erstattenden Kosten lediglich um bis zu zehn Prozent überschritten wird. Das Prinzip der Einzelfallüberprüfung bleibe unberührt, so Höhn.
Verlässliche Zahlen, wie viele Menschen von möglichen Mehrkosten tatsächlich so betroffen sind, dass sie zum Beispiel die Wohnung wechseln müssen, hat der Kreis nicht. Eine statistische Erfassung und eine Auswertung über PC-Verfahren seien nicht vorgesehen, auch die Anzahl der Kürzungsfälle werde in der amtlichen Statistik nicht erfasst, erklärt Keuken.
Unbefriedigend
"Das ist unbefriedigend. Es ist doch unbedingt wünschenswert, dass die Auswirkungen dieser Mietpreisanpassung überprüft werden", fordert Helmut Prior, stellvertretender Fraktionschef der Kreisgrünen. Diskutiert werden soll das Thema im nächsten Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreises Kleve.

Quelle: RP Kreis Kleve, Matthias Grass, 24.02.2017
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