Metropolregion Rheinland – aber wie?

Die Kommunen zwischen Köln und Emmerich wollen sich zu einer „Metropolregion Rheinland“ zusammenschließen. Ein Sazungsentwurf liegt vor. Die Grünen im Kreistag Kleve machen Vorschläge


 Quelle: Metropolregion Rheinland. Datenatlas, hrsg. von den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, 2016

Metropolregion Rheinland

Vertagungs- / Änderungsantrag zur Sitzung von Kreisausschuss und Kreistag am 29.9.16, jeweils TOP „Metropolregion Rheinland“

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,

hiermit stellen wir den Antrag, vor einer „grundsätzlichen Zustimmung“ zur Mitgliedschaft des Kreises Kleve in der „Metropolregion Rheinland e.V.“ unten genannte Änderungen in der Konzeption zu integrieren.

Grundsätzlich begrüßt die GRÜNE Kreistagsfraktion ein gemeinsames konzertiertes Vorgehen der Beteiligten in unserer Region. Allerdings ist das vorliegende Konzept, insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Partizipation, stark rückwärtsgewandt und entspricht nicht modernen Ansätzen einer erfolgreichen Regionalentwicklung.

Neben den konkreten Vorschlägen für eine mögliche Satzung hin zu einer repräsentativeren und partizipativeren Strukturierung der Organisation selber, sollten folgenden Punkte ausreichende Beachtung finden:

– In der aktuellen Version fehlt jegliche Beteiligung von Partnern jenseits der Grenzen zu den Niederlanden (und Belgien). Das kann für den Kreis Kleve nicht akzeptabel sein!

– Der gerade genannte und andere Teile des Entwurfs lassen vermuten, dass die Idee bei den Initiatoren „Region Düsseldorf und zugehörige Provinzen“ lautet und nicht auf  eine ausgewogene gemeinsame Entwicklung von städtischem und ländlichem Raum abzielt.

– Darüber hinaus fehlt eine Beteiligung der ländlichen Nachbarregionen, ggf. in beratender Funktion. Für den Kreis Kleve wäre eine verbesserte Zusammenarbeit mit der Kreis Borkener Region nicht weniger wichtig als eine Zusammenarbeit mit anderen rheinischen Kommunen.

– Strukturell wären aus unserer Sicht insbesondere folgende Änderungen (mit neu und kursiv gekennzeichnet) wichtig:

        §2 Vereinszweck

Absatz 1
Ziel des Vereins ist es, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften, Wirtschaftskammern und  neu: Gewerkschaften und Umweltverbände auf politischer, wirtschaftlicher, neu: ökologischer, sozialer und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung.

Absatz 2
(…) Planungs-, neu: Energie-, Natur-, …)

Absatz 3
c) konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und der EU, insbesondere bei  überregionalen Planungen (z.B.  Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan, neu:  grüne Infrastruktur, Radverkehrswegeplan, Biotopverbund- und Naturparkstrukturen) / alternativ: Wegfall der Klammer

neu: f) einer nachhaltigen Regionalentwicklung und eines zukunftsfähigen Ausgleichs zwischen Stadt und Land

        § 3 Mitgliedschaft

Absatz 1
g) neu:  der Deutsche Gewerkschaftsbund
h) neu: die Umweltverbände
i)  neu: Vertretung der Gleichstellungsstellen

Absatz 2
neu g) der Landesbezirk des Deutschen Gewerkschaftsbundes
neu h) das Landesbüro der Naturschutzverbände
neu i) die Landesvertretung der Gleichstellungsstellen
§ 6 Zusammensetzung der Mitgliederversammlung

Absatz 2
Alle Mitglieder des Vereins gemäß §3 Abs.1-3 entsenden neu: im Regelfall drei Vertreter / Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung. Neu: Die Kreisfreien Städte, die Kreise, die Stadtregion Aachen, und der Landschaftsverband Rheinland entsenden fünf Vertreter / Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung, die die Bandbreite ihrer Gebietskörperschaft repräsentieren sollen. (…)

Absatz 4
Gäste der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht sind die Gastmitglieder gemäß §3 Absätze 4 und 5. Sie werden neu: im Regelfall jeweils durch eine Vertreterin/ einen Vertreter in der Mitgliederversammlung repräsentiert.

Neu: Die Regionalräte Düsseldorf und Köln werden jeweils durch den Vorsitzende/n, stellvertretenden Vorsitzende/n und die Fraktionsvorsitzenden repräsentiert.

       § 9 Vorstand

Absatz 1
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus neu:  20 Mitgliedern. (…….)

Absatz 3.a)
Die Kreisfreien Städte entsenden neu:  drei Hauptverwaltungsbeamte/innen aus den Städten des Regierungsbezirkes Düsseldorf (….) und neu: drei des Regierungsbezirkes Köln (…)

Absatz 3. b)
Die Kreise sowie die Städteregion Aachen entsenden in den Vorstand neu: drei Hauptverwaltungsbeamte aus Kreisen des Regierungsbezirks (…)

Absatz 3. e)
Neu: Der Deutsche Gewerkschaftsbund, Landesbezirk NRW, das Landesbüro der Umweltverbände und die Vertretung der Gleichstellungsstellen entsenden jeweils ein Mitglied in den Vorstand.

Absatz 4
Die Position der /des Vorsitzenden und der fünf Stellvertreter/ Stellvertreterinnen werden von je zwei kreisfreien Städten, zwei Kreisen und zwei Kammern neu: bzw. Verbänden besetzt. 

      § 13 Kuratorium

Absatz 2
Dem Kuratorium können Vertreterinnen und Vertreter beispielsweise von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Unternehmen, neu: Frauen- und Sozialverbände, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören.

Mit freundlichen Grüßen
Birgitt Höhn                                     Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende                         Fraktionsgeschäftsführer