Ungereimtheiten bei gerichtsfestem Konzept für Unterkunftskosten

Im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung einer angemessenen Bruttokaltmiete für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch treten Ungereimtheiten auf. Die Grüne Kreistagsfraktion bittet um Klärung.

Der Kreis Kleve beabsichtigt, zum 01.08.2016 ein "schlüssiges" Konzept des Kreises zu den Kosten für Unterkunft und Heizung in Kraft zu setzen. Darin soll für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch auch eine Bruttokaltmiete geregelt werden, bei der Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten in ihrer Summe eine Gesamtangemessenheitsgrenze nicht überschreiten sollen.

Dem sachkundigen Bürger Herbert Looschelders sind im Verfahren einige Ungereimtheiten aufgefallen. Zur Klärung der Fragen hat die grüne Kreistagsfraktion am 16. Juni 2016 folgende Anfrage gestellt.

Anfrage

Kosten der Unterkunft und Heizung(KdU)

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,

unsere Fraktion hat sich mit der Broschüre  des Kreises Kleve "Grundsicherung für Arbeitssuchende Mai 2016" befasst.

Uns sind dabei die Angaben zu den Kosten der Unterkunft und Heizung wichtig, da der Kreis Kleve mit Hilfe des Unternehmens "empirica" derzeit an einem schlüssigen Konzept zur Bemessung der Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII arbeitet. Die Ergebnisse werden eine große Tragweite sowohl für den Haushalt des Kreises Kleve und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden als auch für die Wohnqualität als auch die materielle Situation der Leistungsberechtigten haben.

Es scheint an Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den im Kreis Kleve erhobenen Werten und den überregional erhobenen Werten zu fehlen. In der Broschüre ist dabei in der letzten Anmerkung ausgeführt:

"Der Berechnungsmodus und welche einzelnen KdU-Leistungen in diesem Wert (nicht) berücksichtigt sind, ist im Detail nicht bekannt. Aufgrund der Unterschiede in der Zeitscheibe und der Datenbasis besteht insofern keine direkte Korrespondenz zu den Werten in der darüber stehenden Tabelle ("Kosten der Unterkunft in den Kommunen je Bedarfsgemeinschaft und Monat" ), d.h. man kann z.B. auch keine Differenz aus den beiden angegebenen Durchschnittswerten des Kreises Kleve bilden, um daraus abzuleiten, in welchem Umfang die KdU-Ausgaben seit dem in den BA-Daten ausgewiesenen T-3-Monat gestiegen oder gefallen sind".

Uns wundert insbesondere, wie die Kosten für die Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft in Uedem (161,78 €) noch nicht einmal halb so hoch ausfallen wie der nächst niedrigere Wert in Kranenburg (327,56 €). Auffällig ich auch die Reihenfolge der Städte und Gemeinden im Kreis Kleve (Wachtendonk und Kevelaer mit den höchsten KdU, während die Stadt Kleve sich im Mittelfeld befindet. Dies korrespondiert überhaupt nicht mit den Werten für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten in der Arbeitshilfe des Kreises Kleve zum § 22 SGB II (s. Links unten).

Die GRÜNE Kreistagsfraktion hat in diesem Zusammenhang Fragen, die wir gerne beantwortet hätten:

1. Wie sind die massiven Abweichungen von den erwarteten Werten zu erklären?

2. Reicht die Datenbasis, um ein gerichtsfestes schlüssiges Konzept zu entwickeln, wenn die Datenerhebungen im Kreis Kleve nicht mit den Erhebungen im Land NRW bzw. im Bund vergleichbar sind?

Ute Sickelmann                                    Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende                             Fraktionsgeschäftsführer

Materialien

Hier die Links zu den Quellen

1. Monatsstatistik Mai 2016 des Kreises Kleve
www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/2016-05_monatsbericht.pdf/$file/2016-05_monatsbericht.pdf?OpenElement

2. Mietrichtwerte des Kreises Kleve gem. Richtlinien

www.kleve-sozial.de/index_htm_files/Unterkunftskostenabelle%20-%20Mietrichtwerte%20Kreis%20Kleve%20-%20Stand%2007-2015.pdf
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