Grüne fragen nach Hartz-IV-Entwicklung im Kreis Kleve

Fragen unseres Fraktionsmitgliedes Herbert Looschelders zur Entwicklung im Hartz-IV-Bereich konnte Landrat Spreen im Kreis-Sozialausschuss nicht beantworten. Die Grünen im Kreistag Kleve fragen nun schriftlich nach. Insbesondere geht es um die fehlerhaft berechneten Kosten der Unterkunft und Heizung, die der Kreis nach höchstrichterlichem Urteil neu berechnen und nachzahlen soll.

Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn Wolfgang Spreen

im Hause                                                                                            
                                                                                                
                                                                                                           Kleve, den 12. Februar 2013

Anfrage
Kosten der Unterkunft und Heizung

Sehr geehrter Herr Landrat Spreen,

die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung nachstehender Fragen:

1. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften im Kreis Kleve wurden im Jahre 2011 zu Unrecht gekürzte Kosten der Unterkunft und Heizung aufgrund von Überprüfungen der Bescheide nachgezahlt? Wir bitten jeweils um differenzierte Darstellung der Zahlen nach:
a) SGB II,
b) SGB XII
sowie Differenzierung nach kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
 
2. Wie hoch waren die Nachzahlungen?
 
3. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften sind nach der Filterung durch den Daten-abgleich im Jahre 2011 zu Unrecht Kosten der Unterkunft und Heizung gekürzt worden?
 
4. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben zu Unrecht Kostensenkungsauf-forderungen erhalten? Wie vielen Bedarfsgemeinschaften sind zu Unrecht Umzüge nicht genehmigt und Umzugs- und Erstausstattungsbeihilfen aufgrund dieser fehlerhaften Feststellungen nicht gewährt worden?
 
5. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW sind Verwaltungsrichtlinien öffentlich zugänglich zu machen.  Dies ist im Kreis Kleve auf Intervention von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN beim Datenschutzbeauftragten des Landes NRW auf dessen Druck im Jahr 2007 für die Umsetzung des SGB II und des SGB XII beim Internetauftritt des Kreises Kleve als "interne Arbeitshilfe" in’s Internet gestellt worden. Die Arbeitshilfe zu den Kosten der Unterkunft und Heizung trägt den Stand 31.07.2012.
Durch Erlass des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 15.08.2012 wurden die kommunalen Grundsicherungsträger veranlasst, die fehlerhaft berechneten Kosten der Unterkunft und Heizung gem. SGB II aufgrund der der Entscheidung des BSG vom 16.5.2012 für den Zeitraum ab 01.01.2011 zu korrigieren. Nach Auskunft der Jobcenter im Kreis Kleve verordnete der Kreis Kleve Mitte November eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des o.g. Erlasses.
 
Warum wurde diese Arbeitshilfe nicht entsprechend dem  Informationsfreiheits-gesetz zeitnah ins Internet gestellt?

Für die GRÜNE KREISTAGSFRAKTION

gez. Ute Sickelmann                              i.A. Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende                            Fraktionsgeschäftsführer

Kopie an: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Alternative Linke