CDU und Kreisverwaltung kippen Regelung zur Begrenzung des Maisanbaus – Streit über neue Landschaftspläne

Die Kreisverwaltung hält eine Ausweitung des Maisanbaus für unbedenklich. Der Umweltausschuss des Kreistages hat in seiner Sitzung am 24.09. zwei Landschaftspläne beschlossen. Monika Hertel, die grüne Vertreterin im Ausschuss, übt kritik.

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Stellungnahme der grünen Kreistagsfraktion zu aktuellen Landschaftsplänen

Landschaftsplan Nr. 14 Straelen-Wachtendonk:

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen dankt der Kreisverwaltung für die rasche und fachgerechte Erarbeitung des Landschaftsplans Nr. 14 Straelen-Wachtendonk.

Bei einigen Details gibt es aus fachlicher Sicht allerdings Widerspruch:

       Leider wurde im Entwurf des Landschaftsplanes einer im Sommer 2012 von der Bezirksregierung Düsseldorf erlassene Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Straelener Veen" in Teilen nicht gefolgt. Mit nur einer Stimme mehr kippte die Mehrheitsfraktion gegen alle anderen Fraktionen im Umweltausschuss eine Regelung zur Begrenzung des Maisanbaus[1].

Eine Begrenzung trägt wesentlich dazu bei, das besonders wertvolle Gebiet zu schützen. Hier leben eine große Zahl landes- und bundesweit gefährdeter Brutvogelarten (z.B. Kiebitz, Feldlerche, Schwarzkehlchen, Großer Brachvogel, Steinkauz). Diese große Artenvielfalt gilt es durch eine variantenreiche Landbewirtschaftung zu erhalten und zu schützen. Speziell der hohe Anteil des Grünlandes im Wechsel mit den verschiedenen Ackerkulturen wie Kartoffeln, Getreide, Möhren etc. und die kilometerlangen Entwässerungsgräben mit Schilfresten machen den besonderen Wert des Gebietes für die Vogelwelt aus.

Die Argumentation der Kreisverwaltung, dass es aus fachlicher Sicht keine ökologische Begründung einer Maisanbauregelung gibt und dass eine Kontrolle der Begrenzung aus Datenschutzgründen für die Kreisverwaltung nicht möglich ist, wird von Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nicht geteilt. Die Fraktion unterstützt ausdrücklich die von der Bezirksregierung Düsseldorf Mitte Juni 2012 erlassene, rechtskräftige Verordnung, mit der ein deutliches Zeichen gegen einen unbegrenzten Maisanbau im Landschaftsschutzgebiet gesetzt wird.

          Auch die nordwestliche Abgrenzung des Naturschutzgebietes Caenheide ist unzureichend. Hier müssen die festgestellten § 30er Biotope unbedingt in das Naturschutzgebiet einbezogen werden.

Aufstellungsbeschluss LP Nr. 5 Kalkar

Bündnis 90/ Die Grünen begrüßen, dass zeitnah ein weiterer Landschaftsplan in Angriff genommen wird. Das Plangebiet ist weitgehend mit dem Stadtgebiet Kalkar identisch, umfasst aber leider nicht den Bereich Bylerward.

Jetzt fehlen im Kreis Kleve noch drei – besonders wichtige – Landschaftspläne: Hetter/Bylerward, Emmerich/Kleve und Kleve/Düffel mit großen Teilen des Vogelschutzgebietes Unterer Niederrhein.

Monika Hertel, sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Umwelt- und StrukturplanungMonika Hertel ist Vorsitzende des NABU, Kreisverband Kleve


[1] Die Regelung in der seit dem 14.06.2012 geltenden Verordnung lautet: „ … folgende Handlungen verboten:… 10. Pro Bewirtschafter auf mehr als 50 v. H. der innerhalb des Schutzgebietes gelegenen Ackerflächen Mais anzubauen …“