Grüne zum neuen Entwurf des Regionalplans

Der Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf wird überarbeitet. Ute Sickelmann gibt für die grüne Kreistagsfraktion im Kreistag Kleve eine erste Stellungnahme ab.

Bewertung der Stellungnahme des Kreises Kleve zum Entwurf der Leitlinien zur Fortschreibung des Regionalplanes

Einleitung

Der Gebietsentwicklungsplan (GEP99), heute Regionalplan aus dem Jahre 1999, soll nach mehr als einem Jahrzehnt turnusgemäß überarbeitet werden. Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und Veränderung der Strukturen in Land-/Wirtschaft und Handel machen die Anpassung notwendig. Vor dem Start des offiziellen Verfahrens zur Aufstellung des neuen Regionalplanes hat der Regionalrat einen Arbeitsentwurf mit den formulierten Schwerpunkten und Leitlinien auf den Weg gebracht. Kreise und Kommunen bekommen zunächst die Gelegenheit zu diesen Leitlinien eine Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf behandelt in Kapiteln verschiedene Themenkomplexe. Klimaschutz, Klimaanpassung, Erneuerbare Energien, Steuerung der Agroindustrie als neue Aufgaben der Regionalplanung – aber auch neue Instrumente wie z.B. das Freiflächenmonitoring oder die Darstellung von Vorranggebieten. Der Planungsraum beinhaltet sowohl städtische Räume mit hoher Verdichtung z.B. Düsseldorf und den mehr ländlich geprägten Bereich des Kreises Kleve. Konkurrierende Raumansprüche und Nutzungsinteressen müssen unter einen Hut gebracht werden, wobei der Druck auf die Fläche unvermindert anhält. Wie diese Planungsherausforderung „gehändelt“ werden soll, ist in den Leitlinien zunächst sehr allgemein ausgeführt und wird im späteren  Planwerk ausdifferenziert.


Zentrales Ziel: Der Flächenverbrauch soll in der Bundesrepublik von über 90 ha pro Tag auf 30 ha im Jahre 2030 reduziert werden – Quelle:Umweltbundesamt
1.1.1.    Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
Ein wichtiges Ziel ist es, die Inanspruchnahme von weiterem wertvollem Freiraum zu verlangsamen bzw. eine Methode zur bedarfsgerechten Inanspruchnahme zu finden. Zwar erkennt der Kreis die gesamtperspektivischen Ausführungen zu einer nachhaltigen Entwicklung an, schränkt sie aber im nachfolgenden wieder ein und beansprucht für sich die „teilregionale Besonderheit“. Er fordert weiterhin „ausreichend“ Flächen für Gewerbe, Häfen und Logistik, Entwicklung der Kasernenstandorte und der kleinen Dörfer unter 2000 Einwohnern, ein Mehr beim Straßenbau (u.a. Bau von Ortsumgehungen), sowie die Weiterentwicklung der Betriebe des AGRO-Business. Landwirtschaftliche Flächen sollen vor konkurrierenden Nutzungen  geschützt werden, um die innovative Weiterentwicklung der Betriebe nicht zu gefährden. Dies steht im Widerspruch zu Forderungen nach weiteren Siedlungs- und Gewerbe-/Logistikflächen, die natürlich im hohen Maße auf Kosten der landwirtschaftlichen Flächen gehen werden.

Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß bzw. einen nachvollziehbar geprüften Bedarf ist nicht nur zum Schutz des Freiraumes, sondern vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ökonomisch geboten.
Ein Siedlungsmonitoring, das bereits alle 3 Jahre durchgeführt wird, bietet einen guten Überblick über die verfügbaren Reserven und Flächenqualitäten und leistet den Einstieg in die Bedarfsprüfung.
 
Auf den Naturschutz geht der Kreis nur im Hinblick auf die Erneuerbaren Energien ein. Hier sollen sensible Bereiche in der Landschaft von störenden Anlagen verschont werden. Der Beitrag des Kreises zum Klimaschutz wird nicht näher ausgeführt. Wichtige Aspekte für den Naturschutz wie die Vernetzung bedeutender Biotopstrukturen, auch über die deutsch-niederländische Grenze hinaus, fehlen. Die besondere Verantwortung des Kreises für die vielen besonders bedeutenden Schutzgebiete im Kreisgebiet wird nicht deutlich.

Zu 2.1.2 Konventionelle Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung
Hier würden wir uns eine Absage an neue Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke wünschen.

Die Zukunft gehört, für eine Übergangszeit den Gaskraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung und den regenerativen Energien mit dezentralen Anlagen.

Zur der beabsichtigten Lenkungsfunktion bei raumbedeutsamen Unterglashausansiedlungen (Agro-Parks) und die Konzentrationen von Massentierhaltungen führt der Kreis nichts aus. Diese wäre aber im Hinblick auf Qualität des Landschaftsbildes und der Funktion von Natur und Landschaft z.B. als Erholungsraum für den Menschen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen dringend erforderlich. Wichtig wäre zudem eine Steuerungsmöglichkeit für den gezielten Rückbau aufgegebener Treibhäuser – ein Problem, dass bei der letzten Sitzung des Landschaftsbeirates durch einen Vortrag verdeutlicht wurde.

Es fehlt die klare Absicht das 30-ha-Flächenziel der Bundesregierung für 2020 zu unterstützen und die Bereitschaft des Kreises Kleve dies auch auszudrücken. Als innovationsfeindlich bewerten wir, dass die Forderung nach vorrauschauender Berechnung etwaiger Infrastruktur bei Bebauungsplanvorhaben vom Kreis Kleve abgelehnt wird.

Zu 1.28 Vorausschauende Berücksichtigung der InfrastrukturkostenDie Berücksichtigung der Infrastrukturkosten führt zu einer sinnvollen Auseinandersetzung im planerischen Abwägungsprozess.

Die Verwertung sogenannter „Konversionsflächen“ (ehemalige militärischer Standorte) wird undifferenziert gefordert. Hier kann eine Verwertung nur erfolgen, wenn die Standorte planerisch angebunden – vertretbar erschlossen werden können und nicht „mitten im Wald“ liegen. Hier muss die Vernetzung von wertvollen Biotopstrukturen unbedingt Vorrang vor einer gewerblichen Nachnutzung um jeden Preis haben.

Ein Freiraummonitoring lehnt die Kreisverwaltung ohne Begründung ab – sie wäre ein wichtiges Instrumentarium zur Evaluation des Flächenverbrauchs und der Qualität der Flächennutzung im Kreisgebiet Obwohl der Kreis Kleve mit dem Monitoring der Abgrabungsflächen überaus positive Erfahrungen gemacht hat und eine Vorreiterfunktion wahrnimmt, werden die Chancen eines Freiraummonitorings nicht erkannt.

Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Kreisverwaltung Kleve gibt es zu den Aussagen 2.4.7. Rohstoffgewinnung und des Ansatzes zur „unkonventionellen Erdgasgewinnung“ durch das sogenannte Fracking-Verfahren.

Fazit:
In seiner Stellungnahme lässt der Kreis Kleve zu wichtigen Aspekten offen, wie er seinen Teil zu einer nachhaltigen regionalen Flächenentwicklung beitragen will. Wichtige Ziele wie die Verminderung des Flächenverbrauchs, eine stringente Biotopvernetzung zur Qualitätssicherung bestehender Schutzgebiete und die Umsetzung der Klimaziele werden ausgeblendet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert:
1.    Das Ziel, sparsamer Umgang mit der Fläche zur verbindlichen Handlungsmaxime des Kreises Kleve zu machen.
2.    Die Vorrangstellung des Schutzes des Grund-, Trinkwasser und der Wasser-reservegebiete wird vom Kreis Kleve aktiv unterstützt.
3.    Konversionsflächen die in Freiräumen oder Waldgebieten liegen, sollen nach Möglichkeit der Natur wieder zurückgegeben werden.
4.    Weitere Infrastrukturprojekte werden unter dem Gesichtspunkt „ sparsamer Umgang“
      mit der Fläche und Kosten-Nutzen Analyse auf ihre Notwendigkeit nochmals
      überprüft
5.    Die Naturschutzgebiete werden nach Möglichkeit erweitert
Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag, Ute Sickelmann, 06.03.2012

 Info

Hier finden Sie den Entwurf der Bezirksregierung Düsseldorf und den Zeitplan der Bearbeitung
Hier finden Sie die Stellungnahme des Kreises Kleve zum Entwurf vom 21.02.2012